Erasmus Plus Förderung Praktikum in Europa

 

Eine tolle Nachricht: auch Praktika in EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei können über ein Erasmus-Plus-Stipendium gefördert werden. Hierfür sind unsere kompetenten Kolleg*innen des Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg zuständig.

Den Praktikumsplatz suchst du selbständig, allerdings bietet das Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt auch in den Bereichen Kunst und Design Erfahrungsberichte von BURG-Praktikant*innen als Anregung an.

Wichtig:

  • spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn muss deine Bewerbung beim Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
  • Auslandspraktika gelten in allen Studiengängen als freiwillig. Sie werden als Nachweis im Diploma Supplement des Abschlusszeugnisses aufgeführt, allerdings werden keine ECTS dafür vergeben und keine Fächer können als Ersatz anerkannt werden.
  • Auch noch innerhalb eines Jahres nach Beendigung deines Studiums kannst du ein Erasmus-Praktikum absolvieren und dich fördern lassen. Wichtig ist eine Vorbewerbung, auch ohne Praktikumsplatz, während man noch als Student*in eingeschrieben ist. Eine Zusammenfassung zu dieser Thematik findet ihr unter folgendem Link

Ein paar allgemeine Hinweise zur Förderung eines Praktikums über Erasmus Plus findest du in diesem kurzen Video

Alle weiteren Informationen findest du auf der Homepage des Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt:

https://www.erasmus-praktika.ovgu.de/

oder erhältst du während der Sprechstunde:

www.erasmus-praktika.ovgu.de/%C3%9Cber+uns/Sprechstunden.html

Die Termine im sind:

  • Digital
  • Jeden Dienstag, 13:30h – 15:30h: Offene Sprechstunde per Zoom 
  •  Ansprechpartnerinnen:
    • Angela Wittkamp: angela.wittkamp(at)ovgu.de

Hinweis zur finanziellen Förderung: wie bei einem Semester an einer Partnerhochschule ist auch bei einem Erasmus-Praktikum die finanzielle Förderung nicht garantiert, sondern abhängig von der Höhe des zur Verfügung gestellten Budgets seitens der Europäischen Kommission. Bitte beachtet daher insbesondere folgende Hinweise

Anerkennung von Praktika:

Auslandspraktika sind in allen Studiengängen freiwillig und keine Pflicht, der Studienplan sieht diese während des Studiums nicht vor. Daher ist eine Anerkennung mit ECTS nicht möglich. Erasmus-Praktika sind entsprechend als freiwillige, zusätzliche Qualifikationen über das Studium hinaus zu werten. Sie werden im Diploma Supplement Ihres Abschlusszeugnisses aufgeführt. Bitte prüfen Sie das Diploma Supplement auf Vollständigkeit und geben Sie dem Prüfungsamt Bescheid, falls der Eintrag aus Ihrer Sicht unvollständig ist. Auf Anfrage kann ein Europass-Dokument ausgestellt werden.

Ansprechperson

  • Angela Wittkamp: angela.wittkamp(at)ovgu.de