Dr. Anna Blume Huttenlauch
Do. 23.02.2017
18.00 Uhr
Neuwerk: Raum 103/104
Der Vortrag widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen dem Urheberrecht und der künstlerischen Schaffensfreiheit. Seit die Appropriation Art in den späten 1970er Jahren die Ausbeutung bestehender Bild-Ideen zur künstlerischen Strategie erhob, hat die Bildaneignung in der Kunst eine neue Bedeutung gewonnen. Künstler wie Sherrie Levine, Mike Bidlo oder auch Elaine Sturtevant sind bereits in Konflikt mit der geltenden Rechtsordnung geraten. Später wurden Jeff Koons, Richard Prince und Damian Loeb in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Die künstlerischen Strategien der Appropriation oder des Sampling durchziehen bis heute das Schaffen vieler bildender Künstler in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Wo liegen die Risiken solcher Strategien? Welchen Haftungsrisiken sind diese Künstler ausgesetzt? Dürfen sie bewusst in Urheberrechte anderer eingreifen, weil die Auseinandersetzung mit einem bestimmten Bild eine wesentliche Voraussetzung für den gewünschten künstlerischen Dialog ist? Was ist wichtig beim Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material?
Die Appropriation Art hat sich geradezu programmatisch gegen die Urheberrechtsordnung gewendet und deren grundlegende Werte provokativ in Frage gestellt. Die Rechtsordnung muss sich zu dieser Kunstform positionieren. Anhand konkreter Streitfälle wird der Vortrag beleuchten, wo die Probleme liegen und welche Lösungen vorstellbar sind.
Dr. Anna Blume Huttenlauch, LL.M. (NYU) ist Rechtsanwältin in Berlin und dort Partnerin der Kanzlei BLOMSTEIN. Sie ist spezialisiert auf Kartellrecht und Kunstrecht. Sie hat zu zahlreichen kunstrechtlichen Fragestellungen publiziert, unter anderem in regelmäßigen Beiträgen für artnet und die Süddeutsche Zeitung. Ihre Dissertation widmet sich dem Thema der Appropriation Art (Humboldt Universität zu Berlin). Als Dozentin lehrte sie bereits mehrfach im Rahmen des Studiengangs Arts Administration an der Universität Zürich. Frau Huttenlauch ist als Rechtsanwältin in Deutschland und als Attorney-at-Law in New York zugelassen.
Der Vortrag ist für alle Interessierten ohne Anmeldung frei zu besuchen.
„Burg gestaltet!“ – ein Projekt des gemeinsamen Bund-Länder-Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL17066 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.