Um ein grundständiges Studium an der BURG zu beginnen, sind folgende Aufnahmekriterien zu erfüllen:
- Die Feststellung der besonderen studiengangbezogenen künstlerischen und gestalterischen Eignung. Diese wird während der Aufnahmeprüfung festgestellt (Aufnahmeprüfungsordnung). Teil der Aufnahmeprüfung ist das Einreichen einer Mappe.
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. eine andere für den Zugang an die Hochschule erforderliche Qualifikation (vgl. §27 Abs. 1ff. HSG LSA). In Ausnahmefällen kann aufgrund überragender künstlerischer Fähigkeiten auf diesen Nachweis verzichtet werden. (Immatrikulationsordnung).
Für internationale Bewerber*innen, deren Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde, gilt: neben der Online-Registrierung auf der Burg-Homepage ist die Vorlage einer "Vorprüfungsdokumentation" von uni-assist e.V. für alle nötig.
Hierfür bewerben Sie sich bitte bei uni-assist mit Ihren Zeugnisdokumenten. https://my.uni-assist.de/
Der Verein, dessen Mitglied die BURG seit 2019 ist, prüft die Dokumente und erstellt ein Zertifikat über Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Deutschland. Diese Vorprüfungsdokumentation (VPD) reichen Sie bitte am Tag der Aufnahmeprüfung (März) mit den anderen Unterlagen bei uns persönlich ein. Im Falle einer digitalen Aufnahmeprüfung laden Sie das Dokument bitte, zusammen mit den übrigen geforderten Unterlagen, im BURG-Portal hoch.
Reichen Sie das Dokument, das Sie erhalten, in jedem Fall bei uns ein. Auch wenn Sie keine HZB haben, können Sie sich an der BURG bewerben.
Weitere Informationen zu uni-assist finden Sie hier.
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache müssen nachgewiesen werden, sofern die Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland kommen (DSH 2/ TestDaF 4).
- Nachweis handwerklich-technischer Fähigkeiten und Fertigkeiten (Vorpraktikum für Design-Studiengänge, Dauer 2 bis 9 Monate je nach Studiengang, siehe nachfolgende Tabellen)