Die Auszeichnung wird alle drei Jahre verliehen und findet 2025 bereits zum zwanzigsten Mal statt. Einsendeschluss: 7 April 2024
Bewerbungsbedingungen
Der Frechener Keramikpreis für zeitgenössische Keramikkunst wird von der Stiftung Keramion – Zentrum für moderne und historische Keramik – organisiert und steht sowohl einzelnen als auch assoziierten Künstler*innen offen, ohne thematische oder Altersbeschränkungen. Teilnehmende müssen ihren Wohnsitz in der EU haben und Kunstwerke dürfen nur aus EU-Mitgliedsstaaten versandt werden.
Bei Gemeinschaftswerken ist es erforderlich, dass die Künstler*innen eine Person als offizielle Vertretung des Kollektivs benennen, die in allen Phasen des Wettbewerbs als Ansprechpartner fungiert. Jeder Teilnehmende kann sich mit maximal drei Arbeiten bewerben, die jeweils eine Größe von 1,5 m³ nicht überschreiten dürfen.
Es sind alle keramischen Techniken erlaubt; die Werke können auch andere Materialien enthalten, sollten jedoch überwiegend aus Keramik bestehen. Die Teilnehmenden müssen bestätigen, dass die eingereichten Werke ihre eigenen sind, innerhalb der letzten zwei Jahre entstanden sind und bisher nicht bei anderen Wettbewerben eingereicht wurden.
Auszeichnungen
Der Wettbewerb beinhaltet die Vergabe von drei Geldpreisen:
- Frechener Keramikpreis: 3000,- € (gestiftet von den Quarzwerken GmbH, Frechen)
- Sonderpreis: 2000,- € (gestiftet von Regina und Heiko Hünemeyer)
- Anerkennungspreis: 1000,- € (gestiftet von der RWE Power AG
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Schritt bewerben sich die Künstler*innen über die Stiftung Keramion für die Teilnahme an der Ausstellung. Nach einer Vorauswahl senden die ausgewählten Künstler*innen ihre Werke bis zum 7. April 2025 an das Museum, um an der Finalistenausstellung teilzunehmen. Im zweiten Abschnitt werden alle eingereichten Werke der Finalist*innen von einer Fachjury bewertet. Die Gewinner*innen werden während der offiziellen Eröffnungsfeier am Montag, den 28. April 2025, bekannt gegeben.
Ausstellungsaufbau
Die Ausstellungsgestaltung erfolgt ausschließlich durch das Museums Team. Bei Installationen oder besonders komplexen Werken ist der/die Teilnehmende verpflichtet, detaillierte Aufbauanweisungen beizufügen, die eine klare und verständliche Erklärung zur korrekten Installation enthalten.
Versicherung
Die Stiftung Keramion übernimmt keine Haftung für die Werke während des Transports – weder auf dem Hin- noch auf dem Rückweg. Die Versicherung deckt ausschließlich den Aufbau und die Ausstellung der Werke in den Räumen des Museums ab. Werke, die beschädigt ankommen werden nicht zur Ausstellung zugelassen.
Transport
Der Hin- und Rücktransport der Werke erfolgt durch den/die Künstler*in. Es werden keine Kosten für den Transport erstattet. Es sollte auf sichere Verpackungsmethoden geachtet werden – idealerweise in Form von stabilen Kisten mit ausreichendem Schutzmaterial, um Transportschäden zu vermeiden. Die Absicht, das Werk an die Museumssammlung zu spenden, kann erst nach Ende des Wettbewerbs bekundet und der Museumsleitung bis zum 10. September 2025 mitgeteilt werden. Die Stiftung Keramion behält sich das Recht vor, Schenkungen anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle einer Schenkung kann die Stiftung über die Werke zu den ihr am geeignetsten erscheinenden Ausstellungszwecke verfügen