Herzlich Willkommen auf der Seite des Personalrates der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Aufgaben der Personalrat wahrnimmt, wen er vertritt und wie bzw. wo Sie mit ihm in Kontakt treten können.
Der Personalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt und setzt sich derzeit aus sieben Mitgliedern zusammen. Die Arbeit des Personalrats wird nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 geregelt. An den Personalrat können sich alle angestellten Mitglieder der Hochschule wenden inklusive aller studentischen Beschäftigten. Wir überprüfen die Einhaltung von Tarifen, Gesetzen und Dienstvereinbarungen und können Sie in diesem Rahmen gegenüber der Hochschulleitung, den unmittelbaren Leitungskräften und Kolleg*innen vertreten.
Gibt es Konflikte, Fragen, Hinweise oder Anregungen – wir beraten, helfen und unterstützen Sie gerne! Dabei sind alle Gespräche vertraulich und unterliegen gem. §10 Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt der Schweigepflicht.