Information und Bekanntmachung der Wahlergebnisse der Hochschulwahlen 2024 an der BURG. Von Mittwoch, 22. Mai, 00:01 Uhr bis Dienstag, 28. Mai 2024, 23:59 Uhr fanden die Hochschulwahlen statt.
Hochschulwahlen
Durchführung der Hochschulwahlen 2024
Von Mittwoch, 22. Mai, 00:01 Uhr bis Dienstag, 28. Mai 2024, 23:59 Uhr fanden die Hochschulwahlen statt.
Gewählt wurden alle Vertretungen in den Selbstverwaltungsorganen der BURG. Die Selbstverwaltung ist eine wichtige Säule der demokratischen Willensbildung und Entscheidung innerhalb der Hochschule und ist durch das Hochschulgesetz verankert. Studierende waren ausdrücklich aufgerufen Ihren Beitrag zu leisten. Dies erfolgte insbesondere durch Inanspruchnahme des Wahlrechtes. Darüberhinaus konnte jedes Mitglied ein Amt in den Selbstverwaltungsorganen wie Senat, Fachbereichsräte, Studierendenrat übernehmen und sich zur Wahl stellen. Interessierte konnten sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten unter wahlamt@burg-halle.de erkundigen.
Zur Wahl standen:
- Senat (für alle Studierenden und Mittelbau)
- Fachbereichsrat Design (für alle Studierenden und Mittelbau im Fachbereich Design)
- Fachbereichsrat Kunst (für alle Studierenden und Mittelbau im Fachbereich Kunst)
- Studierendenrat Hochschule (für alle Studierendenschaftsmitglieder)
- Fachschaftsrat Design (für alle Studierendenschaftsmitglieder im Fachbereich Design)
- Fachschaftsrat Kunst (für alle Studierendenschaftsmitglieder im Fachbereich Kunst)
- Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule, der Fachbereiche und der Verwaltung (für alle weiblichen Mitglieder der Hochschule)
Wichtige Hinweise zum Ablauf der Wahl
Die Zugangsdaten zur Onlineabstimmung wurden auf Ihre Burg-E-Mail-Adresse zugestellt. Der Absender der E-Mail mit Ihren Zugangsdaten lautete: POLYAS E-Voting
Die Abstimmung war im Zeitraum vom 22. Mai, 00:01 Uhr bis Dienstag, 28. Mai 2024, 23:59 Uhr möglich.
Folgenden Hinweise zur Abstimmung waren zu beachten: Die Stimmabgabe musste persönlich erfolgen; dabei hatte der oder die Wahlberechtigte sich so zu verhalten, dass eine Einsicht Dritter in den Vorgang der Stimmabgabe ausgeschlossen war.
Durch die Vielzahl der stattfindenden Wahlen hatte jedes Mitglied aufgrund seiner Eigenschaften mehrere Stimmzettel zur Abstimmung. Es gab aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge unterschiedliche Wahlformen. Hinweise zur Stimmenanzahl und zur Stimmvergabe waren auf jedem einzelnen Stimmzettel vermerkt. Auch war auf den Stimmzetteln vermerkt, ob während der Abstimmung die Möglichkeit bestand über die bereits vorhandenen Bewerber*innen, weitere Bewerber*innen auf den Stimmzetteln einzutragen (Mehrheitswahl ohne Bindung). Bei der Mehrheitswahl mit Bindung bzw. bei der Verhältniswahl konnten Sie Ihre Stimme nur an die bereits auf den Stimmzetteln vorhandene Kandidaten*innen vergeben.
Bei Rückfragen zum Ablauf der Wahl, technischen Fragestellungen oder weiteren Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Wahl wenden Sie sich gerne an wahlamt@burg-halle.de