Der StuRa fördert Projekte studentischer Eigeninitiative
Beim Studierendenrat können Anträge auf finanzielle Unterstützung für Projekte gestellt werden. Da wir in der Pflicht sind, mit dem Geld der Studierenden verantwortungsvoll umzugehen, können wir leider nicht alle Projekte fördern. Semesterprojekte und Projekte, für die ihr Creditpoints erhaltet können leider der Fairness halber nicht gefördert werden.
Wenn ein Projekt eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, hat es aber gute Chancen vom Studierendenrat gefördert zu werden:
- es nützt ganz allgemein der Studierendenschaft
- es fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Kunst und Design
- es verschafft der Burg Giebichenstein öffentliche Aufmerksamkeit
- es fördert den Austausch oder die Zusammenarbeit zwischen der Burg Giebichenstein und anderen Einrichtungen
- es setzt sich für soziale oder gesellschaftliche Belange ein, die dem Studierendenrat ebenfalls am Herzen liegen
Ablauf
Möchtet ihr euch um die Förderung eines Projekts bewerben, dann schickt uns den ausgefüllten Projetkförderungsantrag (rechts im Downloadbereich) per Mail an ed.ellah-grub@rutsneznanif. Ihr werdet dann von uns zur nächsten Sitzung eingeladen (in der Regel donnerstags ab 20 Uhr). Dort habt ihr Gelegenheit, euer Vorhaben dem StuRa zu präsentieren und auf Rückfragen zu antworten.
Bringe zur Sitzung bitte folgende Unterlagen ausgedruckt auf A4 mit:
- Ausgefülltes Formular für Projektförderungsanträge (s. Downloads)
- Kostenvoranschlag (Aufschlüsselung darüber, welche (geschätzte) Summe für was benötigt wird)
- Einen Nachweis darüber, dass der Studierendenschaftsbeitrag für das aktuelle Semester errichtet wurde (Kontoauszug oder, falls der Semesterbetrag noch nicht abgebucht wurde, im Dezernat für studentische Angelegenheiten einen Nachweis ausstellen lassen) Der StuRa kann keine Projektförderungen an Studierende vergeben, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind
- Kopie des Studierendenausweises
Es ist sehr wichtig, dass die Unterlagen vollständig sind. Nur so kann der StuRa über eure Projektförderung entscheiden. Über die Vergabe der Projektförderung entscheidet der StuRa in einer internen Abstimmung. Bitte beachtet, dass wir euch das Geld erst nach Beendigung des Projekts auszahlen können.
Die Projektförderung durch den StuRa ist als solche bei der Durchführung des Projekts kenntlich zu machen (z.B. durch StuRa-Logo auf Plakaten und Flyern, Erwähnung bei Öffentlichkeitsarbeit).
Nach Abschluss des Projekts reicht ihr zur Erstattung der Kosten folgendes bei uns ein:
- Sämtliche Rechnungen und Belege im Original auf A4 Blätter geklebt. Thermobelege (z.B. Einkaufszettel) müssen kopiert werden und als Original der Kopie angeheftet werden. Bei Bestellungen über das Internet und den Versandhandel lasst Ihr euch bitte immer die originale Rechnung mitschicken, da diese sonst nachträglich angefordert werden muss (Zuhause ausgedruckte Online-Rechnungen sind keine Originale). Die gesamte Fördersumme muss lückenlos mit originalen Rechnungen belegt werden.
- Einen Bericht, der die Durchführung dokumentiert und/oder Beleg über die Durchführung einer (hochschul-)öffentlichen Veranstaltung, auf der das Projekt präsentiert wurde
Hinweis: Das Dokument zur Beantragung ist momentan noch in Bearbeitung. Wir bitten deshalb darum, vorerst das Dokument für den Sozialdarlehensantrag zu verwenden.