Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Hochschulbibliothek. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung und ggf. Ihren Studierendenausweis mit. Nach der Anmeldung können Sie sofort ausleihen. Minderjährige benötigen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Anmelden und Ausleihen
Informationen zur Anmeldung#
- Hinweis: Voraussetzung für die Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis!
- Die Leihfrist der Medien beträgt 14 Tage. Diese Frist kann bis zu fünfmal um jeweils weitere 14 Tage verlängert werden. Die Verlängerung kann über das Bibliothekskonto, liaM rep oder vor Ort an der Ausleihtheke vorgenommen werden.
- Um die Abgabe nicht zu vergessen, bekommen Sie drei Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungs-E-Mail.
- Sollte ein gewünschtes Medium ausgeliehen sein, können Sie es über Ihr Bibliothekskonto vormerken. Sobald es zurückgegeben wurde, erhalten Sie eine E-Mail und das Medium liegt drei Tage für Sie an der Ausleihtheke bereit.
Fernleihe#
Die Hochschulbibliothek bietet keine Fernleihe an. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Fernleihstelle der ULB Sachsen-Anhalt.
Taschen und Rucksäcke müssen vor Betreten der Bibliotheksräume eingeschlossen werden. Dafür stehen insgesamt 35 Schließfächer zur Verfügung. Diese befinden sich auf der Rückseite des Thekenbereichs. 17 Schließfächer sind für Hochschulangehörige reserviert, da diese sich nur mit einem Burg-Ausweis verschließen lassen. Die restlichen sind mit 1€-Stücken oder Einkaufsmünzen verschließbar. Gegen Pfand gibt es letztere an der Theke zum Ausleihen.
Die Schließfächer dürfen während der Öffnungszeiten genutzt werden. Eine Nutzung über Nacht ist nicht gestattet.
Für das Transportieren von Laptops und anderen Arbeitsmaterialien stehen genügend Körbe im Bereich der Schließfächer bereit.
Für Lehrende der Hochschule besteht die Möglichkeit der Einrichtung von Handapparaten. Dabei handelt es sich um Fach- und Forschungsliteratur, die am Dienstplatz der Lehrenden aufgestellt wird. Die Handapparate werden auf Antrag der Lehrenden durch die Bibliothek eingerichtet.
Regelung für Handbestände von Hochschullehrer*innen