Das Kurz-Video ist wesentliche Voraussetzung für eine Nominierung. Die schriftliche Projektbeschreibung dient im Falle einer Nominierung als Grundlage für die Beschreibung im Jahrbuch. Sie sollte daher das Projekt möglichst treffend beschreiben und die geforderte Länge von max. 1000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Die Redaktion behält sich vor, die Texte im Sinne des Jahrbuches inhaltlich und sprachlich anzupassen. Theoretische Arbeiten sind als PDF ebenfalls einzureichen und in den vorgesehenen Ordner hochzuladen. Der Entwicklungsstand der Projekte ist zum Zeitpunkt der Einreichung nicht ausschlaggebend. Allerdings sollten Sie beachten, dass Ihr Projekt im Falle einer Nominierung in der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt ausgestellt wird. Für den Fall einer Nominierung sind Sie verpflichtet bis zum 1. September 2024 ein Kurzvideo von ca. drei Minuten mit einer Erklärung ihres Projektes/Konzeptes einzureichen und in den vorgesehenen Ordner zu laden. Das Video ist wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung und die externe Jury. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie zum Auf- und Abbau, d.h. in der Woche vor und nach dem Ausstellungszeitraum vor Ort sein müssen.
Am 13. Juli 2024 werden die Nominierungen durch eine interne Jury in jeder Kategorie auf der Jahresausstellung bekannt gegeben. Aus den ausgewählten Nominierungen werden später durch eine externe Jury die weiteren Preise ausgewählt. Alle nominierten Entwürfe werden im Dezember 2024 für sechs Wochen in der Kunststiftung Sachsen-Anhalt ausgestellt und nach der Preisverleihung professionell fotografiert.
Alle Informationen zu den Abgaben und Terminen finden Sie online und im Exposé zum GiebichenStein Designpreis 2024. Die Anmeldung erfolgt online. Sie erhalten danach zeitnah einen Zugangs-Link zu Ihrem digitalen Bewerbungsordner und können Ihre Unterlagen bis zum 7. Juli 2024 hochladen.