Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle legt Wert darauf, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung benachteiligt wird.
Die Burg fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen Umgang miteinander basiert. Am Arbeits- und Studienplatz werden auf Fairness, Gleichbehandlung, wertschätzende Kommunikation und partnerschaftliches Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentinnen und Studenten in der Kooperation, aber auch bei der Behandlung von Konflikten Wert gelegt.
Der Senat der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 die „Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ verabschiedet. Die Veröffentlichung erfolgte am 10. Mai 2016 im Amtsblatt der Hochschule.
Mit dieser Richtlinie wird eine Voraussetzung geschaffen, um Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Stalking und Mobbing vorzubeugen und im Konfliktfall klare Verhaltensabläufe sowie Sanktionsmöglichkeiten von Verstößen aufzuzeigen. Die Richtlinie dient dem Abbau und der Prävention von Diskriminierung jeglicher Art.