Entwurfsprojekt WiSe 2018; Prof. Klaus Michel, KM Christoph Born
Die Grundstückspreise in Ballungsgebieten steigen seit Jahren fast exponentiell, Wohnraum ist ein knappes Gut. Gerade Menschen mit geringen finanziellen Mitteln haben Mühe bezahlbare Wohnungen zu finden.
Dem will der neue Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, Abhilfe schaffen. Die neue „Bauverordnung zur Schaffung von unkonventionellen Kleinstwohnungen auf ungenutzten Brachflächen im hochverdichteten Stadträumen“ kurz - BaSauKleuBrahochSta I - steht kurz vor der Rattifizierung und eröffnet völlig neue Möglichkeiten.
Unter §14 Abs 2 heißt es dort:
„Unverzüglich dürfen auf Fertiggaragen mit Flachdächern, die vor dem 1.1.1963 errichte wurden und eine Grundfläche von 200x500cm nicht überschreiten, Wohnräume aufgestockt werden. Diese dürfen dabei eine Höhe von 340cm nicht überschreiten. Die Bestandsgebäude dürfen wegen thermischer Unzulänglichkeiten nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, allerdings jegliche Art von Haustechnik aufnehmen, als Lager dienen o.ä. Der Zugang darf über eine Aussentreppe erfolgen.“
Das Ganze trifft sich natürlich gut, denn die Garagen sind mittlerweile viel zu klein für moderne Fahrzeuge, daüberhinaus wird sich in Kürze eine Flatrate im Carsharing durchsetzen und eh niemand mehr ein eigenes Fahrzeug besitzen wollen...