Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gelten weiterhin Reisebeschränkungen und zum Teil Einreiseverbote. Für unsere internationalen Studierenden und für Studierende mit geplantem Auslandsaufenthalt haben wir ein FAQ zusammengestellt, um Antworten auf wichtigen Fragen zu geben. Der Fragenkatalog wird laufend aktualisiert (Stand: 6. Oktober 2020).
<< Informationen für ausländische Vollzeitstudierende >>
Aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen weiß ich noch nicht, ob ich zum Beginn des Wintersemesters 2020 rechtzeitig in Deutschland ankommen werde. Was soll ich tun?
Der Lehrbetrieb startet zum 12. Oktober 2020 digital sowie vor Ort. Bitte wenden Sie sich an das International Office unter international@burg-halle.de, um weiteres direkt zu klären
Das Einreiseverbot in die Europäische Union für Bürger*innen aus Drittstaaten gilt nach aktuellen Informationen der Hochschule nicht für Studierende, wenn sie über eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis verfügen (Visum/Aufenthaltstitel von über 90 Tagen). Die Hochschule kann nicht garantieren, dass die ihr aktuell bekannten Informationen über die Auslegung des Einreiseverbots gültig bleiben werden und/oder dass sie auf individuelle Einzelfälle zutreffen. Es ist nicht auszuschließen, dass neue Einschränkungen bezüglich der Einreise vorgenommen werden. Betroffene Studierende sollen sich VOR ihrer Ausreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimat- oder aktuellen Aufenthaltsland informieren.
Sollten Sie Probleme mit der rechtzeitigen Einreise haben, melden Sie sich bitte an ed.ellah-grub(ta)lanoitanretni
Bitte beachten Sie:
1. Wenn Sie aus einem laut Robert-Koch Institut gelistetem Risikogebiet einreisen, müssen Sie bei Einreise einen negativen Corona-Test nachweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein und muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Alternativ müssen Sie sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ein Test ist teilweise bei Einreise (zum Beispiel an Flughäfen) möglich. Wenn Sie den Test erst bei Einreise durchführen, müssen Sie sich bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben. Eine Auflistung der Risikogebiete finden Sie hier:
2. Alle Personen, die aus dem Ausland einreisen (Risikogebiet oder nicht), müssen sich vor dem Betreten der Liegenschaften der Burg an ed.ellah-grub@tsop-anoroc wenden. Die Hochschule darf in diesen Fällen erst nach Genehmigung betreten werden.
Wie ist die Situation für ausländische Bewerber*innen, die zum Wintersemester 2021/22 an der BURG mit dem Studium beginnen möchten?
Sie werden sich auf jeden Fall bei uns bewerben. können Derzeit überarbeiten wir unseren Bewerbungsprozess. Ob die Eignungsprüfung digital stattfinden wird, steht noch nicht fest. Sie werden rechtzeitig Informationen auf unserer Webseite finden können. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess können Sie sich gern an ed.ellah-grub@ofniduts wenden.
<< Informationen für Austauschstudierende aus dem Ausland mit geplantem Aufenthalt an der BURG im Sommersemester 2021 (Incoming)>>
Kann ich mich für einen Austausch im Sommersemester 2021 bewerben?
Ja, wir nehmen Bewerbungen an. Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.11.2020. Alle relevanten Informationen zur Bewerbung finden Sie unter https://www.burg-halle.de/hochschule/studium/international-office-akademisches-auslandsamt/erasmus-exchange-students/
Ist eine Anreise zum Sommersemester 2021 für Austauschstudierende sowie Studierende aus dem Ausland möglich?
Nach derzeitigem Stand ja. Wir freuen uns über Bewerbungen und hoffen, Austauschstudierende empfangen zu können. Bitte melden Sie sich im Falle einer Zusage zum Austausch vorab bei ed.ellah-grub(ta)lanoitanretni, um Regelungen zur Einreise zu klären. Wie das Semester genau ablaufen wird, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.
<< BURG-Studierende mit geplantem bzw. begonnenem Auslandsaufenthalt in Europa (ERASMUS) im Wintersemester 2020/21 (Outgoing) >>
Ich bin gerade mit dem Erasmus-Programm im Auslandssemester im europäischen Ausland. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich die Pandemie vor Ort wieder verstärkt ausbreitet? Welche Auswirkungen gibt es für mein Erasmus-Stipendium?
Es stehen Ihnen drei Optionen zur Auswahl:
- Sie können vor Ort bleiben – soweit die Sicherheitslage dies zulässt. In diesem Fall bleibt das Stipendium unverändert. Falls die Hochschule vorübergehend schließen muss und Sie Online-Angebote wahrnehmen, jedoch im Gastland bleiben, hat dies keine Auswirkungen auf Ihr Stipendium. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Hochschule als Aufenthaltszeitraum den gesamten Zeitraum vor Ort bestätigt, auch wenn das Semester unterbrochen wurde. Sollte sich der Zeitraum, den Sie an der Partnerhochschule verbringen, verlängern (zum Beispiel, weil sich das Semesterende nach hinten verschiebt), prüfen wir, ob wir Ihr Stipendium erhöhen können. Bitte wenden Sie sich dazu an ed.ellah-grub(ta)lanoitanretni
- Unterbrechung: Sie können nach Deutschland zurückzukehren und ggfs. bei späterem Semesterbeginn erneut einreisen. Das Stipendium kann generell nur für die Zeit im Ausland gewährt werden. Falls die Partnerhochschule Ihnen dennoch den gesamten Zeitraum bestätigt, weil Sie zum Beispiel Online-Leistungen erbracht haben, erhalten Sie das volle Stipendium. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Sie weiterhin laufende Kosten im Ausland haben (zum Beispiel Miete). Bitte klären Sie mit unserem International-Office über ed.ellah-grub(ta)lanoitanretni, was im Einzelfall die beste Lösung ist. Bitte nutzen Sie auf jeden Fall Online-Lehrangebote, falls diese angeboten werden.
- Abbruch: Sie können den Aufenthalt in ein anderes Semester verschieben oder komplett absagen. In dem Fall muss leider das Stipendium für den nicht angetretenen Zeitraum (also ein Großteil) zurückgezahlt werden. Dies kann verhindert werden, indem Sie ein bestehendes Online-Angebot der Partnerhochschule nutzen (siehe Punkt 2). Falls Sie weiterhin laufende Kosten im Ausland haben (zum Beispiel Miete) kann ebenso das volle Stipendium gewährt werden. Dies muss im Einzelfall mit Bernhard Frank Lange unter geklärt werden.
Für jede der drei Optionen gilt: Falls Sie aufgrund der Einschränkungen, die Sie in Ihrem Auslandsstudium hatten, das Sommersemester 2021 an derselben Partnerhochschule verbringen möchten, um den vollen Nutzen aus der Erfahrung zu ziehen, ist dies verständlich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Partnerhochschule und Ihrer Professor*innen an der BURG. Wenn beides gegeben ist, wenden Sie sich bitte an Bernhard Frank Lange unter
Muss ich meine geplante Anreise in mein Austauschland antreten, wenn die aktuelle Situation vor Ort gerade kritisch ist?
Nein, das müssen Sie nicht und derzeit wird dazu von Seiten der Hochschule auch nicht geraten. Sie können auch von Deutschland aus Online-Angebote der Partnerhochschule nutzen und zu einem späteren Zeitpunkt ausreisen (gemischtes Semester). In diesem Fall bekommen Sie das Erasmus-Stipendium für den Zeitraum, den Sie sich im Ausland aufhalten.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt nicht antreten möchte?
Bitte wenden Sie sich umgehend an das Akademische Auslandsamt unter .
Ist eine Verschiebung des Semesters möglich?
Falls die Partnerhochschule und Ihr/e Professor*in an der BURG zustimmen, ist eine Verschiebung möglich. Bitte fragen Sie bei beiden Stellen nach und geben Sie anschließend eine Rückmeldung an Bernhard Frank Lange unter .
Werden mir online erbrachte Leistungen und E-Learnings anerkannt?
Ja, falls diese zur Erreichung der im Learning Agreement festgelegten Leistungen beitragen und am Semesterende im Transcript of Records mit Credits ausgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Partnerhochschule und den Lehrenden vor Ort diesbezüglich beraten. Wenn es zu Änderungen der vereinbarten festgelegten Leistungen (zum Beispiel weniger ECTS-Punkte) kommt, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Burg-Professor*in, um die Anerkennung abzuklären. Auch wenn die Kurse von Deutschland aus erbracht werden, können Sie Ihr Stipendium in vollem Umfang erhalten und müssen nichts zurückzahlen. Bitte achten Sie darauf, dass die Partnerhochschule am Semesterende einen Nachweis über den Aufenthalt vor Ort und den Zeitraum des E-Learnings ausstellt und dieser insgesamt den vereinbarten Semesterzeitraum umfasst. Insgesamt gilt: Wir versuchen in dieser Situation pragmatische Lösungen zu finden.
<< Burg-Studierende mit geplantem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas im Sommersemester 2021 >>
Wird eine Ausreise zum Sommersemester 2021 in Regionen außerhalb Europas möglich sein?
Dies ist für jedes Land sehr unterschiedlich und kann noch nicht abgeschätzt werden. Die Einreisebedingungen werden vom epidemiologischen Geschehen abhängig sein. Im Falle einer Zusage der Partnerhochschule wenden Sie sich bitte an diese und Fragen um Hinweise zur Einreise. Ggf. kann der Austausch aus Erfahrung leider auch kurzfristig abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des Auswärtigen Amtes sowie der Botschaft des Ziellandes in Deutschland zu aktuellen Einreiseregelungen.
Kann ich mich für das PROMOS-Stipendium bewerben?
Ja, für einen Aufenthalt im Sommersemester 2021 können Sie sich bis zum 01.02.2021 beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie den Auslandaufenthalt nicht antreten können, muss das Stipendium zurückgezahlt werden bzw. ist hinfällig. Falls Sie schon vor Ort sind und den Aufenthalt abbrechen müssen, wird eine anteilige Rückzahlung notwendig sein. Hierfür ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Wie steht es um weitere Planungen von Auslandsaufenthalten im Wintersemester 2021/22?
Nach bisherigem Stand gehen wir davon aus, dass das Wintersemester 2021/22 an den Partnerhochschulen wie geplant stattfinden wird. Es kann jedoch weiterhin vereinzelte Ausnahmen geben. In jedem Fall können Sie sich bis zum 01.02.2021 für einen Auslandsstudienaufenthalt im Wintersemester 2021/22 bewerben. Bitte beachten Sie alle Hinweise zur Bewerbung hier.