Der Senat ist das zentrale Kollegialorgan der Hochschulselbstverwaltung. Er entscheidet über fachbereichsübergreifende Angelegenheiten, über Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, über den Hochschulentwicklungsplan und das Studienangebot, über Berufungen und die Verleihung akademischer Grade. Er beschließt die Satzungen und Ordnungen der Hochschule.
Die Mitglieder des Senats werden für jeweils vier Jahre gewählt. Die Mitgliedergruppe der künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen nach § 60 Nr. 2 werden für jeweils zwei Jahre, die Studierenden nach § 60 Nr. 3 für jeweils ein Jahr gewählt.
Die Sitzungen des Senats finden mit Ausnahme von Personalangelegenheiten hochschulöffentlich statt.
Vorsitzende
Prof. Bettina Erzgräber, Rektorin
Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen
Prof. Tilo Baumgärtel, Prof. Dr. Veronica Biermann, Prof. Dr. Sara Burkhardt, Prof. Philipp Gaißer, Prof. Mareike Gast, Prof. Matthias Görlich, Prof. Dieter Hofmann, Prof. Jonas Hansen, Prof. Klaus Michel, Prof. Axel Müller-Schöll, Prof. Martin Neubert, Prof. Lars Paschke, Prof. Rita Rentzsch, Prof. Anette Scholz
Vertreter*innen der Gruppe des Mittelbau
Michaela Anzer, Sarah Kaiser, Hans-Jörg Pochmann, Ina Turinsky
Vertreter*innen der Gruppe Sonstige Mitarbeiter*innen
Katharina Kuhn, Claudia Pulcini
Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden
Lea Argirov, Vincent Jäckel, Andrew Moussa, Raymond Francis Sandy
Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Evelyn Sitter
Beratende Mitglieder
Linda Baasch (Kanzlerin)
Beratende Teilnehmer*innen
Vertreter des Studierendenrates: Vincent Jäckel;
Behindertenbeauftragter: Heike Becker